Entspricht ein Produkt nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit oder -qualität, kann dies zu einem Produktrückruf führen. Auch ist es möglich, dass bei bestimmten Zwischen- oder Unfällen seitens der Regierungsbehörden eingegriffen wird. Verschiedene Lebensmittelsicherheitsstandards verpflichten innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zum Produktrückruf oder haben eine Meldepflicht. Die Meldefrist beträgt in der Regel drei Arbeitstage. Während des Audits wird der Auditor überprüfen, ob dieser Ablauf im Prozedere enthalten ist, und überprüfen, ob diese Verpflichtung im vergangenen Jahr befolgt wurde.

Berichtsprozedere an MPS-ECAS
Das Folgende gilt für ISO 22000:
Nur tatsächliche Rückrufe müssen gemeldet werden, d.h. im Falle einer Sperrung der Produkte im Lager unter der Obacht des Herstellers (z.B. bei der Warenlagerung bei einem Logistikdienstleister) liegt keine Meldepflicht vor. Dies gilt auch für Überschreitungen von (z.B. MRL-)Werten, über die der Kunde informiert wird, bei denen aber nach Rücksprache mit der NVWA/FAVV kein Rückruf erforderlich ist. Der Berichtsleitfaden der NVWA kann als Handbuch für Rückruf(e) verwendet werden. Wenn ein Rückruf an MPS-ECAS gemeldet wird, bitten wir zusätzlich um eine Bestätigung des Berichts an die NVWA/FAVV. Vorfälle, die direkte Auswirkungen auf die Produktion und die von der Regierungsbehörde ergriffenen Maßnahmen (Bußgeldberichte, Betriebsstilllegungen) haben, müssen ebenfalls gemeldet werden.

Das Folgende gilt für BRCGS:
Neben den oben erwähnten regulären Meldevorschriften besteht auch die Pflicht, Produkte zu melden, die aus dem Verkehr gezogen werden, wie z. B. Produkte, die sich unter der Kontrolle des Herstellers befinden (z. B. Lagerung bei einem Logistikdienstleister), aber noch nicht an einen Kunden geliefert wurden. Dies gilt nur, wenn die Rücknahme mit der Lebensmittelsicherheit zusammenhängt.

Der Zertifikatsinhaber muss seine Entscheidung für den Rückruf der in Verkehr gebrachten Produkte innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich an die Mailadresse recall@ecas.nl melden.

MPS-ECAS bewertet die Meldung und legt fest, ob der Sachverhalt zusätzlich untersucht werden muss und welche Folgen dies für den Zertifikatsinhaber hat.

Berichterstattung bei der Meldung

  • Ursachen für den Rückruf.
  • Wie viel von welchem Produkt, wie viel wurde zurückgegeben, wie wurde das zurückgegebene Produkt behandelt, wie ist der aktuelle status quo des nicht zurückgegebenen Produkts, u.ä.
  • Abhilfemaßnahmen: Welche Maßnahmen wurden durchgeführt und/oder geplant, um die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens dieser Art von Vorfällen zu minimieren.

Es ist möglich, dass bei der ersten Übermittlung nicht alle Informationen verfügbar sind. In diesem Fall ist es wichtig, den Bericht rechtzeitig zu erstellen und zusätzliche Details (z.B. zur Ursache und Informationen zu den Korrekturmaßnahmen) später hinzugefügt werden.