Das aktualisierte Zertifizierungsschema von MPS-ABC (v16.2) wird am 9. Oktober 2023 in Kraft treten. Die neue Version des Schemas und die dazugehörigen Dokumente sind auf der Stichting MPS-Website zu finden unter „Dokumente“.

Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 9. Oktober 2023 wird MPS-ECAS die Audits auf der Grundlage der neuen Version des MPS-ABC Schemas durchführen.

Änderungen
Die neue Version enthält die bei einer Reihe von Kriterien gemachten Änderungen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

  • Anpassung der Richtlinie für Probenahmen
    Ab Version v16.2 werden Probenahmen für Rückstandsanalysen auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Darüber hinaus gibt es eine Verschärfung bei der Erfassung von Informationen zu der entnommenen Probe durch den Probennehmer.
    Die Vorgehensweise bei der Entnahme der Stichprobe ist im Dokument „Vorgehensweise Auswahl Probenahmen MPS-ABC v16.2“ beschrieben. Dieses Dokument ist Teil des MPS-ABC Zertifizierungsschemas, dessen neueste Version ab dem 28. September 2023 auf der MPS-Website zu finden ist.
  • Verlängerte Testphase für den Zuverlässigkeitsindex (BI)
    Die Testphase für den BI wurde bis einschließlich des 3. Quartals 2024 verlängert. In dieser Testphase werden die Punkte wie bisher vergeben, die Bewertungen haben jedoch noch keine Auswirkungen auf die Einstufung der Teilnehmer. Während dieser Testphase wird eine Reihe von Schattenberechnungen durchgeführt. Dadurch kann beurteilt werden, ob die vergebenen Punkte tatsächlich etwas über die Zuverlässigkeit des Teilnehmers aussagen und diesem gerecht werden.
  • Änderung der Frist für die Bearbeitung durchgeführter Audits
    Es wurde eine Frist von vier Wochen festgelegt, in denen ein Teilnehmer den Ergebnissen eines erfolgten Audits zustimmen muss. Sollte dem Auditergebnis nicht innerhalb dieser vier Wochen zugestimmt werden, wird der Status des Teilnehmers auf „NQ“ (nicht qualifiziert) gesetzt, bis der Teilnehmer dem Auditergebnis zugestimmt hat.
  • Neuer Name: MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe
    Vor Kurzem wurde der Name der „Schwarzen Liste“ von MPS in „MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe“ geändert. Diese Bezeichnung wird auch ab sofort in den neuen Dokumenten zum MPS-ABC Schema geführt.
  • Hinzufügung eines Überprüfungsaudits in die Beurteilungsmethodik
    Der MPS-ABC Beurteilungsmethodik wurde ein Verifizierungsaudit hinzugefügt. Dieses Verifikationsaudit ersetzt das zusätzliche Audit, das durchgeführt wird, wenn zwischen dem Ergebnis des Betriebsaudits und der Berechnung der Qualifikationsstufe auf Basis der Erfassung ein Unterschied von mehr als 10 Punkten besteht. Der Schwerpunkt eines Verifikationsaudits liegt auf den Themen, bei denen die größte Punktedifferenz festgestellt wurde. Das Verifikationsaudit wird immer remote (aus der Ferne) durchgeführt und umfasst maximal die Hälfte eines regulären Audits.
  • Auswirkung auf die Qualifikation bei Lagerung verbotener Wirkstoffe
    In Version 16.1 des MPS-ABC Schemas war es nicht erlaubt, Mittel oder Substanzen zu lagern, die auf der „MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe“ stehen, dies hatte jedoch noch keine Auswirkungen auf die Qualifikation. In der Version 16.2 wurde das Sanktionsverfahren geändert, und dem MPS-ABC Teilnehmer eine Frist von 12 Wochen eingeräumt, um Wirkstoffe, die auf dieser Liste stehen, auf verantwortungsvolle Art und Weise zu entsorgen.
  • Ausnahmen von der Planung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM)
    Für Unternehmen, die ausschließlich Produkte aus der Natur sammeln, wird eine Ausnahme von der Verpflichtung gemacht, eine Planung von Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu erstellen.