Die bisher geltenden Zertifizierungsregeln von MPS-ECAS wurden aktualisiert. Die Zertifizierungsregeln sind auf der Website von MPS-ECAS zu finden. Diese Zertifizierungsregeln gelten für alle laufenden und künftigen Aufträge.

Die Änderungen wurden am 19. März 2024 vom Fachbeirat („College van Deskundigen“) von MPS-ECAS genehmigt und treten zum 1. August 2024 in Kraft.

Die folgenden Änderungen wurden in Version 13 vorgenommen:
Artikel 5.1.1      Das Folgende wurde hinzugefügt: Das Zertifikat darf nicht auf eine Weise verwendet werden, die die Zertifizierungsstelle und/oder das Zertifizierungssystem in Verruf bringt oder zum Verlust von Vertrauen auf dem Markt führt.

Artikel 5.2.8      Das Folgende wurde hinzugefügt: Der Zertifikatsinhaber muss MPS-ECAS schriftlich über wichtige Ereignisse, die eine Auswirkung auf das zertifizierte Managementsystem haben, darunter Verstöße gegen nationale oder internationale Gesetze, Strafverfolgung und Zwischenfälle, informieren.

Artikel 6.d         Das Folgende wurde hinzugefügt: Ein Zertifikat kann ausgesetzt werden, wenn es zu einem Verstoß gegen ein nationales oder internationales Gesetz gekommen ist und dies MPS-ECAS, das Zertifizierungsschema oder den Systeminhaber in Verruf bringen kann.

Artikel 8.3.4      Das Folgende wurde hinzugefügt: Die Verwendung des Logos ist nur erlaubt, solange der Zertifikatsinhaber zertifiziert ist.

Sollten Sie MPS-ECAS über eine beabsichtigte oder vorgenommene Änderung informieren wollen, können Sie dazu diesen Link verwenden.